Fluchttreppentürme und öffentliche Zugänge

Fluchttreppentürme werden notwendig bei z.B. Renovierungsarbeiten oder Gebäudenutzungsänderungen bei denen keine Fluchttreppe bzw. noch keine vorhanden ist.

 

Bei baurechtlich notwendigen Treppentürmen ist die min. Laufbreite 1,00m und eine gleichmäßig verteilte Flächenlast von min. 5,0 kN/m².

 

Die Treppen können mit und ohne kindersicherem Geländer erstellt werden.

 

Für Zugänge zu Events oder anderen öffentlichen Zugängen kann eine Treppe auch mit einer Flächenlast bis 7,5 kN/m² erstellt werden.

Steigungs- und Auftrittmaß bei Treppen DIN 18065

Gebäudeart Treppenart Nutzbare Treppen-laufbreite in cm Treppen- steigung in cm Treppen- auftritt in cm
Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten Treppen die zu Aufenthaltsräumen führen 80 20 23
sonstige Gebäude baurechtlich notwendige Treppe 100 19 26
alle Gebäude baurechtlich nicht notwendige Treppe 50 21 21

 


Polling, Kindergarten


Fluchttreppe mit kindersicherem Geländer, einer Laufbreite von 1,57m Breite und einer max. Belastung von 5,00 kN/m².