Fluchttreppentürme werden notwendig bei z.B. Renovierungsarbeiten oder Gebäudenutzungsänderungen bei denen keine Fluchttreppe bzw. noch keine vorhanden ist.
Bei baurechtlich notwendigen Treppentürmen ist die min. Laufbreite 1,00m und eine gleichmäßig verteilte Flächenlast von min. 5,0 kN/m².
Die Treppen können mit und ohne kindersicherem Geländer erstellt werden.
Für Zugänge zu Events oder anderen öffentlichen Zugängen kann eine Treppe auch mit einer Flächenlast bis 7,5 kN/m² erstellt werden.
Gebäudeart | Treppenart | Nutzbare Treppen-laufbreite in cm | Treppen- steigung in cm | Treppen- auftritt in cm |
Wohngebäude mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten | Treppen die zu Aufenthaltsräumen führen | 80 | 20 | 23 |
sonstige Gebäude | baurechtlich notwendige Treppe | 100 | 19 | 26 |
alle Gebäude | baurechtlich nicht notwendige Treppe | 50 | 21 | 21 |
Polling, Kindergarten
Fluchttreppe mit kindersicherem Geländer, einer Laufbreite von 1,57m Breite und einer max. Belastung von 5,00 kN/m².